• Verbrauchsausweis oder Bedarfsausweis?
  • Energieausweis Pflicht bei Vermietung und Verkauf von Immobilien
  • Pflichtangaben in Immobilienanzeigen
  • Wir unterstützen sie selbstverständlich bei der Erstellung des Energieausweises.

In der EnEV 2014 ist der  § 16a (Pflichtangaben in Immobilienanzeigen) neu eingeführt worden. Seit dem 01.05.2015  gibt es keine Übergangsfrist mehr und es gilt die Energieausweis Pflicht bereits zum Zeitpunkt der Vermarktung Ihres Objektes in kommerziellen Immobilienanzeigen. Wenn Sie also Ihr Haus bzw. Ihre Wohnung in Internetportalen inserieren wollen, dann muss der Energieausweis bereits vorliegen. In den meisten Portalen kann man ohne die Angabe des Endenergieverbrauchs (Energiekennwert des Verbrauchsausweises) bzw. des Endenergiebedarfs (Energiekennwert des Bedarfsausweises) die Immobilienanzeige nicht mehr freischalten. Auch werden Angaben zur Energieausweis Art, Energieträger, Baujahr Gebäude und Energieeffizienzklasse abgefragt.

Vorlagepflicht bei Immobilienbesichtigung

Der § 16 (Ausstellung und Verwendung von Energieausweisen – Absatz 2) der EnEV hat natürlich nach wie vor seine Gültigkeit. Bei Vermietung und Verkauf von Immobilienobjekten sollte unbedingt darauf geachtet werden, dass der Energieausweis beim Besichtigungstermin vorliegt. Makler oder Eigentümer haben dafür Sorge zu tragen, dass der Energieausweis unaufgefordert und unverzüglich dem potentiellen Käufer oder Mieter beim Besichtigungstermin vorgelegt wird. Alternativ ist es auch zulässig den Energieausweis während des Besichtigungstermins deutlich sichtbar auszulegen.

Spätestens bei Unterzeichnung des Notarvertrages bei Verkauf oder des Mietvertrages bei Vermietung, muss der Energieausweis übergeben werden. Der Energieausweis wird dann als Anlage Vertragsbestandteil.

Welchen Ausweis brauchen Sie?

Laut EnEV gibt es nur eine rechtliche Ausnahme, bei der es nicht zulässig ist einen Verbrauchsausweis bei Vermietung und Verkauf zu verwenden.

Wenn Ihr Gebäude vor 1978 gebaut wurde und nicht saniert und weniger als 5 Wohneinheiten besitzt. In diesem Fall kann der Bedarfsausweis Wohngebäude erstellt werden.